20. Oktober 2020
Auf Grund der neu erlassenen Allgemeinverfügung des Landrates im Zusammenhang mit der Corona-Epidemie finden Sportveranstaltungen ab sofort ohne Zuschauer statt.
Das heißt, dass kein Publikum zugelassen ist, das nicht unmittelbar in das Spiel (z. B. Teamoffizielle) involviert ist.
Die Anwesenheit von Eltern beschränkt sich auf Hol- und Bringdienste.
Zudem dürfen Vereinsfeiern mit max. 50 Personen stattfinden, die Kontaktnachverfolgung (etwa über Teilnehmerlisten) muss dabei gewährleistet sein.
Wir bitten um Beachtung!