Gemäß der Vereinssatzung
(beschlossen in der Jahreshauptversammlung am 04.11.2022)
1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
2. Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.
3. Der Beitrag pro Jahr beträgt:
Erwachsene Fußball | 156,- € |
Kinder und Jugendliche | 96,- € |
alle anderen Abteilungen | 132,- € |
Fördernde Mitglieder | min. 40,-€ |
Ehrenmitglieder | beitragsfrei |
4. Veränderungen der persönlichen Angaben sind unverzüglich mitzuteilen.
5. In dem Mitgliedsbeitrag sind die Beiträge für die Sportversicherung des Landessportbundes Sachsen e.V. enthalten.
6. Die Mitglieder sind verpflichtet, die von der Mitgliederversammlung festgelegten Beiträge rechtzeitig zu entrichten, und zwar bis 01.04. für das erste halbe Jahr und bis 01.10. für das zweite halbe Jahr eines jeden Jahres. (Individuelle Regelungen sind nach Absprache möglich.)
7. Die Beitragszahlung erfolgt ab 01.07.2015 durch SEPA – Mandat für den Lastschrifteinzug. Die Mitglieder erteilen dazu ihre Zustimmung unter Angabe ihrer Bankverbindung. Zur Aufnahme in den Verein verpflichtet sich das Mitglied für die Dauer der Mitgliedschaft, dem Verein ein SEPA – Mandat für den Lastschrifteinzug der Mitgliedsbeiträge zu erteilen. Die Erklärung des Mitglieds wird zusammen mit dem Aufnahmeantrag erteilt. Die Mitgliedsbeiträge werden dann am in der Satzung (Punkt 4.5) festgelegten Termin eingezogen.
8. Wird der Beitrag nicht zum Termin und vollständig bezahlt, ist keine Teilnahme am Training oder Spielbetrieb mehr erlaubt, die Spielpässe werden eingezogen.
9. Der Mitgliedsbeitrag ist, bei nicht Teilname am Lastschrifteinzugsverfahren, unaufgefordert von jedem Mitglied unter Angabe des Namens und der Sportabteilung zu überweisen. Sammelüberweisungen mehrerer Mitglieder und Barzahlung sind nicht möglich. (Individuelle Regelungen sind nach Absprache möglich.)
10. Beitragskonto:
11. Bei Vereinseintritt bis zum 30. Juni ist der volle Mitgliedsbeitrag, ab 1. Juli der halbe Mitgliedsbeitrag zu entrichten.