22. März 2020
Am Montag, 23.03.2020 gilt für ganz Sachsen eine Ausgangsbeschränkung. Diese umfasst auch das Betreten von Sportanlagen. Hiermit weißen wir grundsätzlich noch einmal darauf hin dass unsere Sportanlage nicht betreten werden darf. Es gelten die Regeln der allgemeinen Verfügung des Freistaates Sachsen vom 22.03.2020.