31. Oktober 2021
Die Inzidenz steigt auch im Landkreis weiter an. Dies hat auch Auswirkungen auf den Trainings- und Wettkampfbetrieb. Wie beim Kreissportbund Sächsische Schweiz – Osterzgebirge e.V. auf dessen Homepage zu erfahren ist können in in den nächsten Wochen erhebliche Beschränkungen auf die Sporttreibenden zukommen.
Einschränkungen drohen dann nicht nur aufgrund der 2G-Regelung, die bei Erreichen der Überlastungsstufe verpflichtend ist, sondern auch wegen der Kontaktbeschränkungen.
Bei 2G dürfen nur noch nachweislich geimpfte und genesene Personen teilnehmen. Dies ist der Fall, wenn die Überlastungsstufe an fünf Tagen hintereinander überschritten worden ist.
Grundsätzlich sehen die Kontaktbeschränkungen vor, dass sich – unabhängig von der Höhe des Inzidenzwertes – bei Erreichen der Vorwarnstufe nur noch zehn ungeimpfte Personen aus verschiedenen Haushalten zeitgleich treffen dürfen, egal ob im Innen- oder Außenbereich.
Diese Beschränkung gilt dann für sämtliche nicht-kommerzielle Veranstaltungen, also nicht nur für Training und Wettbewerbe im Amateur- bzw. Freizeitsportbereich, sondern auch für andere Zusammenkünfte wie zum Beispiel Mitgliederversammlungen oder andere Vereinstreffen. Auch dies hat das sächsische Sozialministerium am Freitag auf Anfrage des KSB bestätigt.
Ebenso bestätigt wurde die entsprechende Regelung bei Erreichen der Überlastungsstufe. Dann dürfen sich nur noch Personen aus zwei Haushalten miteinander treffen.
Ausgenommen von allen jeweiligen Kontaktbeschränkungen sind aber demnach stets alle Geimpften und Genesene (Begriffsdefinition siehe weiter oben) sowie Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren.
Quelle: Kreissportbund SOE