Liebe Vereinsmitglieder,
seit dem 08. März ist die neue sächsische Corona-Schutz-Verordnung in Kraft getreten, welche eine Gültigkeitsdauer bis einschließlich zum 31. März 2021 besitzt. Ein erster Lichtblick !
Damit ist Individualsport allein, zu zweit oder in Gruppen bis zu 20 Kindern (unter 15 Jahre) im Außenbereich bzw. auf Außensportanlagen wieder erlaubt.
Unter Individualsport ist auf der Grundlage der Veröffentlichungen des LSB kontaktfreier und individueller Sport zu verstehen. Auf der Internetseite des KSB sind hierzu auch Beispiele für die Auslegung aufgeführt.
Das bedeutet, dass bei der Sektion Fußball ab sofort unter den bestehenden Voraussetzungen für die Kinder- und Jugendmannschaften mit dem Individual-Training begonnen werden kann. Die Trainer und Übungsleiter haben sich vor der Durchführung der Trainingsmaßnahmen tagesaktuell über die bestehenden Verordnungen zu informieren und tragen Sorge bei der Umsetzung auf dem Sportplatz.
Nach der bestehenden Coronaschutzverordnung ist ein kontaktfreier Sportbetrieb im Innenbereich frühestens ab dem 22. März vorgesehen. Damit müssen sich die Gymnastik- und Tischtennissportsfreunde leider noch etwas gedulden.
Liebe Sportfreunde, bleibt weiterhin negativ und denkt positiv.
Der Vorstand