Seit heute gilt die neue Corona-Schutzverordnung.
Für den Sportbetrieb im Außenbereich gilt kein 2G und auch kein 3G, weder bei der Vorwarnstufe, noch bei der Überlastungsstufe.
Die Kontaktbeschränkungen gelten allerdings draußen wie drinnen.
Das bedeutet, dass sich auch bei Sportarten im Außenbereich, bei denen es zu Kontakten zwischen den Aktiven kommt, nur noch Geimpfte, Genesene, Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sowie maximal zehn Ungeimpfte zeitgleich bei einem Training oder Wettbewerb miteinander treffen können. ”
Da ja nun auch die Hallensaison beginnt sind die Bestimmungen für den Innenbereich ebenfalls Interessant. Demnach dürfen sich nur Geimpfte, Genesene und maximal 10 Ungeimpfte sowie Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren (Mannschafts- oder Gruppensport) zum gemeinsamen Training und Wettkampf in der Sporthalle aufhalten.
Erst ab Geltung der Überlastungsstufe gilt auch in Innensportstätten 2G. Dann reichen tagesaktuelle negative Testnachweise für den Zutritt nicht mehr aus. Damit werden wohl die Hallenwettbewerbe auch in dieser Saison nicht durchgeführt werden können, auch wenn die derzeitige Verordnung bis zum 25.11.2021 Gültigkeit hat.
Außerdem gilt in allen genannten Fällen, dass Kontakte erfasst werden!
Texte auszugsweise aus dem heute veröffentlichten Artikel vom Kreissportbund Sächsische Schweiz – Osterzgebirge e.V., welcher hier abrufbar ist.